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Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Trier vom 07.07.2009 dient der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Auszug aus dem Freistellungsbescheid:
"Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge (wie ohnehin für Spenden) Zuwendungsbestätigungen ... auszustellen."
