Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Trier vom 07.07.2009 dient der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

 

Auszug aus dem Freistellungsbescheid: 

 

"Behandlung der Mitgliedsbeiträge

 

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge (wie ohnehin für Spenden) Zuwendungsbestätigungen ... auszustellen."